Am Ende eines Asylverfahrens, egal ob positiv oder negativ, fragt die Ausländerbehörde nach der Identität – Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde sollen vorgelegt werden. Und wer nicht als Flüchtling anerkannt ist, wird dann aufgefordert, zur Botschaft zu fahren und alles zu besorgen, was fehlt.
In den letzten Jahren sind die Regelungen dazu mehrfach verschärft worden. Ohne geklärte Identität bekommt man keine Niederlassungserlaubnis und keine Einbürgerung. Ohne Klärung der Identität wird man von humanitären Regelungen ausgeschlossen. Ein familiärer Aufenthaltstitel wird nicht verlängert, wenn der nationale Pass nicht verlängert wurde.
Doch die Fahrt zur Botschaft ist für viele aus mehreren Gründen unbeliebt. Man muss Geld bezahlen, man ist mit Unfreundlichkeit konfrontiert. Der Asylantrag und der Aufenthalt in Deutschland wird der Regierung bekannt. Man muss diese oder jene Erklärung unterschreiben. Teils werden auch Gesetze der Herkunftsländer angewendet: Eine Frau muss sich verschleiern, oder der Ehemann oder Vater der Frau muss die Formulare unterschreiben.
Auf dieser Veranstaltung wollen wir durchgehen, was unter »Mitwirkungspflicht« verstanden wird. Was ist zumutbar, was nicht? Welche Maßstäbe hat die Ausländerbehörde? Welche Sanktionen (Strafen) kann es geben?
Lübecker Flüchtlingsforum / Solizentrum / Humanistische Union
Referent: Reinhard Pohl
Eintritt frei, Anmeldung: hu-frauenberatung@t-online.de
Es ist möglich, die Veranstaltung an anderen Orten zu wiederholen, falls Interesse besteht.
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