„Neue Regeln für die Einbürgerung“
Einladung_06_08_2024_NeueRegelnfürdieEinbürgerung
Sehr geehrte Mitglieder und Gäste des Forums,
am 6. August 2024, dem regulären Termin einer Forum-Sitzung (in Kiel), findet keine Forum-Sitzung statt (Sommerferien). Der Vorstand des Forums bietet jedoch an diesem Tag eine Online-Zusatz- Veranstaltung zum Thema „Neue Regeln für die Einbürgerung“ mit Reinhard Pohl an. Diese Veranstaltung ist ein Ersatz für alle, die Interesse an diesem Thema haben. Es wird aber keine der sonst üblichen Tagesordnungspunkte, auch keine Abstimmung sowie kein Protokoll geben. Alle Mitglieder und Gäste des Forums erhalten die Präsentation als pdf-Datei. Die Sitzung ist online und öffentlich.
Hier der Link Zoom-Meeting:
https://us06web.zoom.us/j/81240494208?pwd=vQhxVkV7Z3CStiXpJow22LyklmFjk6.1
Meeting-ID: 812 4049 4208
Kenncode: 691726
Die Einladung mit Zusatzinformationen finden Sie in der Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Derya de Lor
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Referat für Migration
Zimmer 10
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel.: +49 431 901-3234
Mobil: 0170 5684486
Fax: +49 431 901 74 3234
E-Mail: Derya.deLor@kiel.de
Zusattzinformationen von Reinhard Pohl
„Seit dem 27. Juni 2024 gilt ein neues Einbürgerungsrecht. Das bringt denen, die eingebürgert wollen, einige Verbesserungen und einige Verschlechterungen.
Künftig kann man schon nach fünf Jahren (erlaubtem) Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden, in bestimmten Fällen auch schon früher. Dazu muss man ohne Vorstrafen sein, Deutsch können, sich zum Grundgesetz bekennen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
Außerdem darf man generell andere Staatsangehörigkeiten behalten oder auch erwerben. Man braucht dazu keine Erlaubnis mehr.
Etwas schwieriger geworden ist es für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen. Bisher gab es eine generelle Ausnahme für alle, die nicht selbst für den Bezug von Transferleistungen (z.B. Bürgergeld oder Grundsicherung) verantwortlich waren, weil sie z.B. als Alleinerziehende oder wegen einer Krankheit nicht voll arbeiten konnten. Diese generelle Ausnahme ist durch mehrere engere Punkte ersetzt worden.
Auch die Anforderungen an den Identitätsnachweis für alle, die keinen Pass haben, sind schon in den letzten Jahren verschärft worden. Auch auf solche Probleme werden wir eingehen“.