Ukraine – Langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektiven
Viele Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG haben, machen sich Gedanken über ihre weiteren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in Deutschland. Wird die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG über den 4. März 2024 hinaus verlängert? Besteht eine Möglichkeit, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln? Anhand von Beispielen aus der Praxis werden wir diese Fragen besprechen.
Referent:innen:
Dr. Regine Nowack und Joschka Peters-Wunnenberg, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Anmeldung:
Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail und zeitnah die Zugangsdaten zur Videokonferenz per E-Mail zugeschickt.
Um an der Videokonferenz teilzunehmen, brauchen Sie eine stabile Internetverbindung. Pausen sind eingeplant.