Online-Fortbildung: Ukraine – Langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektiven
Viele Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG haben, machen sich Gedanken über ihre weiteren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in Deutschland.
Alle zum 1. Februar 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 AufenthG gelten zwar automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Eine weitere Verlängerung ist aber nach heutigem Stand ausgeschlossen.
Besteht eine Möglichkeit, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln?
Anhand von Beispielen aus der Praxis werden wir diese Fragen besprechen.
Referent:innen:
Dr. Regine Nowack und Joschka Peters-Wunnenberg
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Unter nachfolgendem Link können Sie sich anmelden:
https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/ukraine-langfristige-aufenthaltsperspektiven
Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail
Maximale Teilnehmer:innenzahl: 30 Personen
Wegen der beschränkten Teilnehmer:innenzahl bitten wir Sie, im Falle einer Verhinderung die Teilnahme rechtzeitig abzusagen, um anderen Interessent:innen die Teilnahme zu ermöglichen.
Wir bitten um kurze Schilderung von Fällen aus der Praxis bis zum 17. Januar 2024 an r.nowack@diakonie-sh.de