“Die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen sowie das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung und Benachteiligung sind im Grundgesetz (Art. 3) verankert und expliziter Bestandteil der Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Unter das Verbot fällt auch jegliche Form von Rassismus und rassistischer Diskriminierung. Die Gestaltung einer rassismusfreien Gesellschaft sollte daher das erklärte Ziel aller Menschen in Deutschland und hier in Schleswig-Holstein sein.
Nicht zuletzt jüngere Ereignisse verdeutlichen jedoch, dass Rassismus ein Thema in Deutschland ist und rassistische Einstellungen im Bundesgebiet weit verbreitet sind. Bei dem antisemitischen Versuch eines Massenmordes in einer Synagoge in Halle im Oktober 2019 verloren zwei Menschen ihr Leben und bei dem offensichtlich rassistisch motivierten Anschlag im Februar 2020 in Hanau wurden neun Menschen getötet. Viele als asiatisch wahrgenommene Menschen wurden während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 angegriffen, bedroht und beschimpft, da sie mit dem Ursprungsort des Virus, der chinesischen Stadt Wuhan, in Verbindung gebracht wurden. Dies zeigt nur einen kleinen, leider aktuellen Ausschnitt der rassistischen Entwicklungen in Deutschland.“
Im Koalitionsvertrag ist die Erstellung des Landesaktionsplans fest verankert, um diesen Entwicklungen in Schleswig-Holstein entgegenzuwirken. In den letzten Jahren haben die Landesregierung sowie auch das Parlament viele Gespräche mit Betroffenen, mit Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Bildungseinrichtungen geführt. Ideen aus diesen Gesprächen sind auch in den Aktionsplan mit eingeflossen.
Neue Maßnahmen im Überblick:
Der ganze Aktionsplan kann als PDF-Dokument hier heruntergeladen werden.
Text und Bild: Landesaktionsplan gegen Rassismus