In Schleswig-Holstein sind bereits mehr ukrainische Flüchtlinge angekommen als damals syrische Flüchtlinge, alle Unterkünfte sind ausgelastet. Für die Ukraine-Flüchtlinge gibt es ein einfacheres und pauschaleres Aufenthaltsrecht, weniger Einzelfallprüfungen und weniger Behördengänge.
Wir beschäftigen uns mit dem Krieg, seiner Entstehung und versuchen einen Blick in die Zukunft. Denn der Verlauf des Krieges entscheidet, ob sich die hier lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer auf eine Integration oder auf eine baldige Rückkehr einstellen. Dann sehen wir uns das Aufenthaltsrecht für Ukraine-Geflüchtete an. Die meisten Geflüchteten erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Der führt aber nicht zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht oder zu einer Einbürgerung, sondern sieht nur eine Ausreise am Ende des Krieges vor – egal, wie viele Zerstörungen der Krieg angerichtet hat. Im dritten Teil geht es dann auch um aktuelle Diskussionen, unter anderem Motive der Kriegsparteien und Internationale Verflechtungen.
Schicken Sie uns Ihre Fragen vorab zu, wir versuchen dann auf alle einzugehen.
Referent: Reinhard Pohl (Journalist)
Teilnahme und Mittagessen sind kostenfrei.
Im Tagungszentrum Martinshaus wird das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 29. November über den entsprechenden Link:
Präsenz: https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/ukraine-flucht-und-aufnahme-iii-praesenz
Online: https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/ukraine-flucht-und-aufnahme-iii-online