Fortbildung zum Familiennachzug
Referent: Abdulla Mehmud, Gemeindediakonie Lübeck
Wird einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen der Zuzug seiner Kernfamilie zur Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit im Zuge des Aufenthaltsrechtes gestattet, bezeichnet man dies als Familienzusammenführung. Die Familienzusammenführung wird auch als Familiennachzug bezeichnet und nur engsten Familienmitgliedern (Ehegatten, minderjährigen Kindern sowie Eltern minderjähriger Kinder) gewährt. Sie dient dem Schutz von Ehe und Familie.
Für anerkannte Geflüchtete in Deutschland besteht – wie für Deutsche und alle Einwanderer:innen generell – die Möglichkeit, die engsten Familienmitglieder nachziehen zu lassen. Doch rechtlich und praktisch existieren bei einer Familienzusammenführung Hürden, die es zu überwinden gilt.
Folgende Fragestellungen werden behandelt:
– Wer hat einen Anspruch auf Familienzusammenführung?
– Wie ist das Verfahren und was muss beachtet werden?
– Was ist eine fristwahrende Anzeige?
– Welche Behörden sind zuständig und müssen eingebunden werden?
– Welche Rechtsmittel kann ich gegen eine Ablehnung einlegen?
– Praktische Fragen und Erfahrungen in der Begleitung beim Familiennachzug
Die Fortbildung richtet sich an hauptamtliche Berater:innen.
Anmeldungen
Bitte melden Sie sich unter nachfolgenden Link an:
https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/fortbildung-zum-familiennachzug
Die Teilnahme an der Fortbildung ist kostenlos.
Die Fortbildung findet im Rahmen des AMIF-Projektes Stärkung und Weiterentwicklung der Aufnahmestrukturen für Geflüchtete in Schleswig-Holstein statt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Doris Kratz-Hinrichsen
Diakonie Schleswig-Holstein