Das Thema Familienzusammenführung von Familien aus Eritrea ist ein trauriges Kapitel in der Umsetzung des im Grundgesetz verbrieften Rechts auf Schutz von Ehe und Familie.
Betroffene Menschen resignieren angesichts der Härte der Regeln, verzweifeln an der Dauer der Verfahren und verlieren das Vertrauen in die Behörden, wenn scheinbar willkürlich nicht zu erlangende Dokumente verlangt werden.
Beratungsstellen arbeiten sich über Jahre an Deutschen Botschaften und dem Auswärtigen Amt ab.
Wir wollen Licht ins Dunkel bringen, und laden Sie herzlich ein zur
Informations- und Fortbildungsveranstaltung zum Thema Familiennachzug aus Eritrea.
Als Referentin konnten wir die Rechtsanwältin Kerstin Müller aus Köln gewinnen.
Frau Müller wird darüber informieren, wie das Verfahren abläuft, welche Regeln gelten, welche Dokumente beschafft werden müssen, welche Nachweise für die Familienzusammengehörigkeit außerdem noch hilfreich sein können. Es wird Zeit bleiben, Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Berater*innen. Es wird eine Übersetzung in Tigrinya geben.
Die Veranstaltung wird als „Hybridveranstaltung“ stattfinden. Das bedeutet, Teilnehmer*innen können sich im Bürgersaal des Kreises Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig treffen.
Die Veranstaltung wird als „Hybridveranstaltung“ stattfinden. Das bedeutet, Teilnehmer*innen können sich im Bürgersaal des Kreises Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig treffen.
Gleichzeitig wird eine digitale Teilnahme angeboten.
Sie können sich per Mail an silke.nissen@schleswig-flensburg.de anmelden. Bitte beachten Sie die Informationen im beigefügten Flyer.
Ein paar Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie die Zugangsdaten für die digitale Teilnahme.
Gleichzeitig informiere ich Sie über die dann aktuellen Zugangsregeln für die Teilnahme im Bürgersaal.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Nissen