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Aufenthaltsrecht mit Schwerpunkt Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) und Bleiberechte (§§ 25a, 25b AufenthG)

Mittwoch, 15. Februar 2023
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist zum 31.12.2022 in Kraft getreten.

Die in § 104c AufenthG neu eingefügte Aufenthaltserlaubnis des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ soll langjährig Geduldeten eine Brücke bauen, um ein sog. Bleiberecht, nämlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erwerben. Wer die Voraussetzungen des § 104c AufenthG erfüllt und ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhält, wird 18 Monate Zeit haben, die Identität zu klären, einen Pass zu beschaffen, den Lebensunterhalt zu sichern sowie notwendige Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu erwerben.

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts modifiziert auch die Voraussetzungen zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG. Voraufenthaltszeiten werden reduziert, aber § 25a AufenthG sieht nun auch eine wesentliche Verschärfung vor. Wer nicht über die „Brücke“ des § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) in die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenth wechselt, muss eine 12-monatige „Vorduldungszeit“ erfüllen.

Die ganztätige Fortbildung wird am Vormittag in die Grundsätze des Aufenthaltsrecht für geflüchtete Menschen einführen und am Nachmittag ausführlich auf die neue Aufenthaltserlaubnis des § 104c AufenthG und die modifizierten §§ 25a, 25b AufenthG eingehen und insbesondere Beratungshinweise geben.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen in Migrationsfachdiensten und Jugendmigrationsdiensten.

 

Anmeldung unter:

https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/aufenthaltsrecht-mit-schwerpunkt-chancen-aufenthaltsrecht-104c-aufenthg-und-bleiberechte-25a-25b-aufenthg


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