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Einführung in das Bürgergeld

Donnerstag, 2. Februar 2023
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 14:00 Uhr

Zum 1. Januar ändert sich einiges im Sozialrecht. Das „Arbeitslosengeld II“ (»Hartz IV«) gibt es nicht mehr. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten jetzt das Bürgergeld.
Wir wollen uns vor allem die Änderungen zu den bisherigen Regelungen ansehen. Es wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, das ist leider nicht geschehen. So bleibt es dabei, dass Flüchtlinge nach einer positiven Entscheidung einen neuen Antrag ausfüllen müssen, jetzt für das Bürgergeld.
Das Bürgergeld ist rund 10 Prozent höher als die bisherige Grundsicherung. Wer es bezieht, muss sich entweder nach Arbeit umsehen oder entsprechenden Hinweisen folgen – aber in Zukunft wird Aus- oder Weiterbildung genauso anerkannt. Das Schonvermögen ist ebenfalls etwas höher, und wenn die Wohnung (z.B. durch Auszug der Kinder) zu groß ist, muss man nicht sofort umziehen.
Zum 1. Juli 2023 sind weitere Änderungen geplant, die den Zuverdienst und Erbschaften betreffen.
An der neuen Regelung gibt es auch Kritik. So sehen einigen Organisationen die Sätze für Kinder als zu niedrig an. Auch wird vorgeschlagen, die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung zu verbessern. Umstritten bleiben auch die Sanktionen, wenn Termine versäumt oder Vorstellungstermine nicht wahrgenommen werden.

Referent: Reinhard Pohl (Journalist)

Teilnahme und Mittagessen sind kostenfrei.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 30. Januar 2023 über folgenden Link:

Präsenz: https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/einfuehrung-in-das-buergergeld-praesenz
Online: https://www.diakonie-sh.de/veranstaltungen/detail/einfuehrung-in-das-buergergeld

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Gernot Tams

Beratung Zuwanderung und bürgerschaftliches Engagement
tams@diakonie-sh.de
Tel.: 04331 593 200 | Fax: 04331 593 35200

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Landesverband der Inneren Mission e.V.
Kanalufer 48 | 24768 Rendsburg
www.diakonie-sh.de


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