Das biologische Geschlecht wird durch die Geschlechtsorgane definiert. Bei der Geburt wird den Menschen überwiegend aufgrund der äußeren Geschlechtsorgane ein Geschlecht zugewiesen. Diese Zuweisung ist nicht immer eindeutig. Einige Menschen identifizieren sich selber als lsbtti oder trans*.
Wenn von Gender gesprochen wird, meint es das soziale Geschlecht, welches unabhängig vom biologischen Geschlecht variieren kann. Für das soziale Geschlecht gibt es in der deutschen Sprache keine entsprechende Übersetzung, weshalb man den englischen Begriff „gender“ ins Deutsche übernommen hat. Menschen drücken ihr soziales Geschlecht beispielsweise durch ihre Kleidung, ihre Stimme, ihre Frisur und/oder ihr Verhalten aus. Je nach Gesellschaft, Ort und Zeit werden dabei verschiedene Erwartungen an das soziale Geschlecht gestellt und von den Menschen gedeutet.
Die Geschlechtsidentität beschreibt die Antwort auf die Frage „Welches Geschlecht habe ich?“ und das Bewusstsein, sich einem oder keinem Geschlecht zugehörig zu fühlen. Dieses Geschlecht muss aber nicht zwingend das biologische Geschlecht sein, sondern kann davon abweichen. Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtsidentität verfolgt und diskriminiert werden. Das Recht auf die individuelle Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht.
Die Geschlechtszugehörigkeit wird in Deutschland im Personenstandsregister festgehalten. Jedes Neugeborene wird dort eingetragen und bekommt so ein rechtliches Geschlecht zugeschrieben. Zurzeit ist es möglich sich als männlich, weiblich, divers oder mit keinem Eintrag zu bezeichnen. Die Geschlechtszugehörigkeit bringt einige Folgen im deutschen Recht mit sich, bspw. die Anrede oder das Recht auf Mutterschutz.
Quellen und weiterführende Informationen:
HAKI e.V., Anlaufstelle für LSBTIQ* in Schleswig-Holstein https://haki-sh.de/
„Echte Vielfalt“ – Aktionsplan für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten des Landes Schleswig-Holstein www.echte-vielfalt.de